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Nach tödlichen Schüssen auf einen Tunesier in Südbaden kurz vor Weihnachten 2023 könnte der Fall womöglich vor einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Bundesanwaltschaft und Nebenklage beantragten dies vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe unter anderem mit Verweis auf mögliche rassistische Beweggründe des Täters.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Mann die Leiche mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, mit Maschendraht umwickelt und in den Rhein geworfen hatte. Der 3. Strafsenat will seine Entscheidung am 13. Januar verkünden.
Mord oder Totschlag?
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte den damals 58-jährigen Deutschen im November 2024 unter anderem wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von dem 38-Jährigen bedroht gefühlt haben.
Im Revisionsverfahren in Karlsruhe äußerten die Vertreter der Schwester des Opfers als Nebenklägerin und der Bundesanwaltschaft deutliche Kritik an dem Urteil. Das Landgericht habe das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe fälschlicherweise ausgeschlossen. Rassistische Einstellungen des Täters seien belegt und hätten stärker berücksichtigt werden müssen.
Zudem sei das Gericht nicht vom Mordmerkmal der Heimtücke ausgegangen, obwohl das Opfer die Tür zu seiner Wohnung offengelassen habe. Dies widerspreche der Annahme des Gerichts, der Mann sei nicht arglos gewesen.
Verteidigung sieht keine Rechtsfehler
Der Verteidiger des Mannes betonte, der BGH könne im Revisionsverfahren keine eigene Bewertung vornehmen. Rechtsfehler im Urteil oder Lücken in der Beweiswürdigung seien aber nicht zu erkennen, sagte der Anwalt.
Die Tat hatte sich am 23. Dezember 2023 in einer südbadischen Flüchtlingsunterkunft ereignet. Mit einer halbautomatischen Selbstladepistole tötete der Angeklagte den 38-Jährigen. Taucher fanden die Leichenteile bei Breisach.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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